STEHER

 

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Die Schrittmachermaschine

die Besonderheiten liegen in der Lenkerkonstruktion, des erhöhten und genormten Sattels, in der Anbringung der Fußrasten und des verstellbaren Rollenanbaus. Der Rollenabstand kann je nach Radrennbahn variiert werden. Während man noch vor wenigen Jahren die Rennen hinter schweren Schrittmachermaschinen zwischen 1000 und 2500 ccm bestreiten ließ fährt man jetzt fast ausschließlich mit handelsüblichen Motoren von 250 – 750 ccm. Die in Bielefeld stationierten Maschinen sind 750 ccm stark und erreichen auf der Bahn eine Höchstgeschwindigkeit von ca. 100km/h.
die Bekleidung, Leder und Fußbekleidung, wurde von der UCI bis ins kleinste Detail reglementiert.

Die Bahn

Die Fahrfläche in Länge und Breite ist in bestimmte Zonen unterteilt und durch genormte Farbstreifen markiert.
Schwarze Linie: diese Messlinie ist 20cm von der Bahninnenkante entfernt in einer Breite von 8-10cm um die Fahrbahn gezogen.     Der befahrbare Raum unterhalb der Bahninnenkante wird Teppich oder Côte d´Azur genannt und gilt als Anfahrstreifen.

Rote Linie: sie verläuft 30cm von der Messlinie entfernt und ist als Passierlinie für Flieger- und Sprintdisziplin gedacht.

Blaue Linie: auch sie gilt für Steherrennen. Der Abstand zwischen ihr und der schwarzen Linie soll einerseits mindestens 2m betragen, anderseits darf er aber auch nicht größer sein als ein Drittel der gesamten Bahnbreite.
Die verbleibenden 2-Drittel müssen breit genug sein um die Durchfahrt von drei Teilnehmern nebeneinander zu ermöglichen. Einem Schrittmacher ist es, außer in Gefahrensituationen, verboten, ein Gespann links zu überholen. Überholt wird also im Gegensatz zum Straßenverkehr ausschließlich rechts. Der Schrittmacher muss seine Fahr- und Kampfesweise so führen, dass auch ein nachfolgender Fahrer noch ein Überholmanöver durchführen kann.